Mit einem Ferrari zur Leichenschau
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen Bestattungsunternehmer vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.
BAD SÄCKINGEN. Mit einem etwas makaberen Fall aus dem Jahr 2012 hat sich das Amtsgericht Bad Säckingen kürzlich beschäftigt. Der Prozess endete mit einem Freispruch für den 64-jährigen Angeklagten.
Die Anklage wegen Urkundenfälschung verhieß eher trockene Materie. Ganz anders die Protagonisten: Ein Bestattungsunternehmer aus dem östlichen Kreisgebiet, ein sehr eiliger Leichenbeschauer im Ferrari, eine Standesbeamtin mit detektivischem Spürsinn und eine Leiche. Angeklagt war der Bestatter, weil er eine ...