Vermieter haben ein Recht darauf, dass die Mietzahlungen pünktlich bis zum dritten Werktag des Monats bei ihnen eingegangen sind. Sind Mieter im Verzug, müssen Vermieter aber rasch reagieren.
Zahlt ein Mieter regelmäßig verspätet, kann der Vermieter, nach entsprechenden Abmahnungen, das Mietverhältnis ...