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Geist und Geld (III)

Mit welcher Summe sich der Staat von den Kirchen freikaufen könnte

Gabriele Schoder

Von

Do, 17. März 2022 um 20:30 Uhr

Kultur

BZ-Abo Was es bedeutet, wenn die Regierung "Staatsleistungen" an die Kirchen ablösen will: In Teil 3 erklärt Jurist Matthias Jestaedt, wie eine Einigung aussehen könnte und was sie für Staat und Kirche bedeutet.

Reiche Kirche, reicher Glaube? Im welt...mer in Deutschland  üppig ausgestattet  | Foto: Birgit Reitz-Hofmann  (stock.adobe.com)
Reiche Kirche, reicher Glaube? Im weltkirchlichen Vergleich sind die 22 evangelischen Landeskirchen und 27 Bistümer in Deutschland üppig ausgestattet Foto: Birgit Reitz-Hofmann  (stock.adobe.com)
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BZ: Herr Professor Jestaedt, warum kommt die Ablösung der Staatsleistungen bis heute nicht auf den Weg?
Matthias Jestaedt: Ganz grundsätzlich kann man sagen, dass der Weg, den der Ablösungsartikel 138 der Weimarer Reichsverfassung vorschreibt, ausgesprochen anspruchsvoll ist: Er sieht vor, dass das Reich – heute also der Bund – ein Gesetz erlässt, in dem die Grundsätze der Ablösung niedergelegt werden, die dann von den Ländern, den Schuldnern der Staatsleistungen, im Wege von Landesgesetzen vollzogen wird. Politisch bedeutet das, dass jetzt nicht nur im Bundestag eine Mehrheit für ein bestimmtes Ablösungskonzept bestehen muss, sondern dass man dafür auch alle Länder und die beiden Großkirchen ...

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