Revision beim BGH
Mord an Offenburger Psychotherapeutin. Nach Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft das Urteil des Offenburger Landgerichts im Falle der ermordeten Psychotherapeutin.
Di, 2. Dez 2025, 17:12 Uhr
Offenburg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Der Fall der ermordeten Psychotherapeutin in Offenburg vom Februar dieses Jahres landet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Täter legte erfolgreich und fristgerecht Revision gegen das Urteil des Offenburger Landgerichts ein. Dieses verurteilte den 44 Jahre alten Deutsch-Franzosen im August zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit der Option auf eine anschließende Sicherheitsverwahrung. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil auf etwaige Verfahrensfehler. Bis zum Abschluss der Prüfung ist das Urteil des Offenburger Landgerichts nicht rechtskräftig.
Die 37-jährige und zum Tatzeitpunkt schwangere Therapeutin wurde von ihrem ehemaligen Patienten im Februar 2025 vor der Praxis in der Nähe des Offenburger Bahnhofs mit 38 Messerstichen getötet. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Täter bereits zwischen 2004 und 2015 eine elfjährige Haftstrafe wegen Mordes in Frankreich absaß.
