Landgericht ahndet die Tat in zweiter Instanz mit einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung / Eindeutiger Gentest.
Den sprichwörtlichen Schuss, der nach hinten losgeht, leistete sich ein 47-jähriger Angeklagter in seiner Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Offensichtlich hatte er die Fähigkeiten des Landeskriminalamts unterschätzt, als er ...