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Analyse

Nach dem Stechuhr-Urteil kommt es auf den Gesetzgeber an

Christian Rath
  • Fr, 16. September 2022, 13:59 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung gilt als Paukenschlag. Es könnte aber genauso verpuffen, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019.

Elektronische Stechuhr  | Foto: Sina Schuldt
Elektronische Stechuhr Foto: Sina Schuldt
Da sind sich fast alle einig: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag sei ein "Paukenschlag". Das BAG legte das deutsche Arbeitsschutzgesetz so aus, dass es bereits eine Pflicht zur Erfassung der ...

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