Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung gilt als Paukenschlag. Es könnte aber genauso verpuffen, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019.
Da sind sich fast alle einig: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag sei ein "Paukenschlag". Das BAG legte das deutsche Arbeitsschutzgesetz so aus, dass es bereits eine Pflicht zur Erfassung der ...