Steuerlast der Beamten
Nach gültigem Recht werden Staatsdiener in keiner Weise bevorzugt
Zu: "Wenn Sie schon vergleichen, dann bitte fair!", Zuschrift von Oliver Boersz (Forum, 27. Oktober):
Wenn Herr Boersz von absichtlichen Fehlern in der BZ berichtet, sollte er bitte auch die Quelle nennen, nach der Beamte nur einen ...