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Steuerlast der Beamten

Nach gültigem Recht werden Staatsdiener in keiner Weise bevorzugt

  • Albert K. Ganter & Beuggen

  • Sa, 10. November 2012
    Leserbriefe

Zu: "Wenn Sie schon vergleichen, dann bitte fair!", Zuschrift von Oliver Boersz (Forum, 27. Oktober):

Wenn Herr Boersz von absichtlichen Fehlern in der BZ berichtet, sollte er bitte auch die Quelle nennen, nach der Beamte nur einen ...

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