Nachholbedarf bei Kita-Plätzen
Christel Hülter-Hassler & Ute Schöler
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Städte und Gemeinden am nördlichen Kaiserstuhl und im nördlichen Breisgau rüsten sich für den ab 1. August geltenden Rechtsanspruch.
NÖRDLICHER KAISERSTUHL/ BREISGAU. Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz für ein- bis dreijährige Kinder. Zwar können die Gemeinden die tatsächlichen Zahlen bislang nur schätzen, doch die Verwaltungen im nördlichen Breisgau geben für die Bereitstellung der nötigen Plätze positive Prognosen. Engpässe könne es allenfalls beim Personal geben. Am nördlichen Kaiserstuhl versucht man in einigen Gemeinden per Elternbefragung, ein möglichst genaues Bild vom Bedarf zu bekommen. Dabei zeichnet sich ein Mangel beim Betreuungsangebot für ein- bis zweijährige Kinder ab.
Ob Platzmangel oder ausreichendes Angebot – eines gilt für alle Städte und Gemeinden: Die Entwicklung einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur für den Ausbau der Kindertagesbetreuung stellt die Kommunen und deren Planungsverantwortliche vor eine komplexe Aufgabe.Beispiel Endingen: Die Stadt unterhält drei Kindergärten in der Kernstadt und je einen in den Ortsteilen, die Mehrzahl davon in kirchlicher Trägerschaft. In die "altersgemischten Gruppen", die in den Kindergärten angeboten werden, ...