Account/Login

Inklusion auf Antrag

Christian Rath

Von

Di, 16. April 2019

Deutschland

Bei der Europawahl dürfen Behinderte wählen, aber nur, wenn sie sich vorher melden.

Ein Rollstuhlfahrer  nimmt an der Verh...g an der Europawahl im Mai 2019 teil.   | Foto: DPA
Ein Rollstuhlfahrer nimmt an der Verhandlung über den Eilantrag zur Teilnahme von Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung an der Europawahl im Mai 2019 teil. Foto: DPA

KARLSRUHE. Geistig Behinderte, die bisher nicht wählen durften, können auf Antrag an der kommenden Europawahl teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erließ an diesem Montagabend eine entsprechende Eil-Anordnung. Erfolg hatte damit ein gemeinsamer Antrag von 216 Bundestagsabgeordneten der Grünen, der Linken und der FDP.

Bis Anfang des Jahres waren Menschen, für die in allen Angelegenheiten ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, bei fast allen Wahlen ausgeschlossen. Für Bundestagswahlen erklärte das Bundesverfassungsgericht dies jedoch Anfang des Jahres für ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel