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Airlines haften für umkippenden Kaffeebecher

Christian Rath
  • Fr, 20. Dezember 2019
    Panorama

EuGH entscheidet: Ein Mädchen, das während eines Fluges verbrüht wurde, bekommt Schadensersatz / Konsequenzen für Deutsche.

Wenn während des Flugs Kaffee ausgeschenkt wird, ist Vorsicht geboten.  | Foto: Christian Charisius (dpa)
Wenn während des Flugs Kaffee ausgeschenkt wird, ist Vorsicht geboten. Foto: Christian Charisius (dpa)
LUXEMBURG. Wenn an Bord eines Flugzeugs ein Kaffeebecher umkippt und Schäden verursacht, dann haftet hierfür in der Regel die Fluggesellschaft. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Ein "flugspezifisches ...

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