Für Anwohner gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April. Für andere Verkehrsteilnehmer wird ab Februar bei Verstößen wohl ein Bußgeld von 80 Euro fällig.
Das bundesweit erste großflächige Diesel-Fahrverbot zur Luftreinhaltung tritt an diesem Dienstag in Stuttgart in Kraft. Mit Beginn des neuen Jahres dürfen Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter dort nicht mehr in die Umweltzone fahren. Für Anwohner ...