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Landwirtschaft

Gerangel um den Genmais innerhalb der EU

Christian Rath
  • Do, 14. September 2017, 00:00 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Der Streit um Monsantos MON 810 zeigt, wie kompliziert die Abläufe in der EU geworden sind. Unter Berufung auf das sogenannte Vorsorgeprinzip durfte Italien den Anbau nicht verbieten.

  | Foto:  Fotolia
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LUXEMBURG. Italien durfte den Anbau des Genmais MON 810 nicht unter Berufung auf das sogenannte Vorsorgeprinzip verbieten. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).

MON 810 ist die einzige genveränderte Pflanze, die in der EU zum Anbau zugelassen ist. Sie wird vor allem in Spanien angepflanzt. In vielen Staaten gibt es nationale Anbauverbote, auch in Deutschland seit 2009 und Italien seit 2013.
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