Der BGH gibt den Dieselklägern Argumentationshilfe im Kampf gegen den VW-Konzern. Auch das Landgericht Freiburg zeigt Flagge.
In mehreren hundert Fällen hat VW Vergleiche mit Klägern geschlossen, um Urteile von Oberlandesgerichten (OLG) zu vermeiden und damit den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) zu blockieren. Der BGH versucht diese nun aber zu unterlaufen, indem er einen Hinweisbeschluss veröffentlicht.
Was steht im Hinweisbeschluss?
Der BGH erklärt, dass der Einbau einer manipulativen Abgassteuerung einen kaufrechtlichen Mangel darstellt. Es bestehe die Gefahr, dass ein derartiges ...