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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe: Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

  • dpa

  • Di, 05. November 2019, 10:26 Uhr
    Deutschland

Mit drastischen Leistungskürzungen bringen die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher auf Linie. Wer nicht mitzieht, bekommt weniger Geld. Nun ist klar: Das verstößt zum Teil gegen das Grundgesetz.

Wie weit dürfen Hartz-IV-Sanktionen gehen?  | Foto: Ralf Hirschberger (dpa)
Wie weit dürfen Hartz-IV-Sanktionen gehen? Foto: Ralf Hirschberger (dpa)
Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. ...

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