Tarifverträge dürfen Vorteile ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen. Foto: DPA
Tarifverträge dürfen Vorteile ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen. Dies entschied eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts.
Konkret ging es um den Fall eines Arbeitnehmers aus Bayern. Er war seit 1987 bei Siemens beschäftigt. 2007 ...