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Namen sind erlaubt

dpa

Von dpa

Fr, 17. Juli 2009

Kultur

Urteil zur Berichterstattung über schwere Gewaltverbrechen

In aktuellen Berichten über schwere Gewaltverbrechen dürfen die Medien grundsätzlich den Namen des verurteilten Täters nennen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines wegen Vergewaltigung ...

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