Die Gemeinde Seelbach hat einen Mitarbeiter gerügt für einen Post im Sozialen Netzwerk. Weitere Konsequenzen entfallen, weil seine Botschaft im privaten Bereich liege.
Der Kommentar eines Mitarbeiters der Gemeindeverwaltung Seelbach auf dem Social-Media-Kanal Telegram hat keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen für ihn. Bei der Stadtverwaltung in Lahr ist ein solcher Fall noch nie aufgetreten, teilt die Pressestelle auf ...