Neue Kalkulation gilt einheitlich
Badenweiler hat eine neue Fremdenverkehrsbeitragssatzung.
BADENWEILER. Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 22. Dezember 2011 ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Badenweiler ungültig. Am Montag beschloss der Gemeinderat einhellig eine neue Satzung, die sich an den Vorgaben des Gerichts orientiert.
Bürgermeister Karl-Eugen Engler informierte die Ratsmitglieder, dass der VHG seine bisherige Rechtsauffassung geändert habe. Laut dem Urteil soll eine neue Aufteilung der ...