Im Neuenburger Rachemordprozess plädieren die Verteidiger und kritisieren Polizei und Ankläger. Es sei nicht mit fairen Mitteln gearbeitet worden, ein Mord sei nicht nachweisbar.
Mit polemischen Spitzen gegen den die Anklage vertretenden Oberstaatsanwalt Eckhart Berger haben zwei Verteidiger im Neuenburger Rachemordprozess ihre ebenfalls ausführlich erarbeiteten Plädoyers gewürzt. Kein Wunder, hatte der Ankläger für ihre Mandanten in seinem Plädoyer am Mittwoch (die BZ berichtete) zwei Mal die Höchststrafe Lebenslänglich wegen der gemeinschaftlich geplanten und begangenen Ermordung eines 27-jährigen ...