Seit über einem halben Jahr läuft am Landgericht Freiburg der Prozess gegen die vier Angeklagten im Neuenburger Rachemord-Fall. Am 7. Dezember will die Große Jugendkammer das Urteil sprechen.
Das griffige Ergebnis seines Gutachtens über die Eignung des 19-jährigen Angeklagten im Neuenburger Rachemordprozess zum Zeugen fasste der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines so zusammen: "Seine Zeugeneignung besteht, aber es gibt Einschränkungen in der Qualität seiner Aussagen. Aber so sage ich das nicht". Was sich wie ein Widerspruch anhört, steht für die strikte Trennung der ...