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Neuer Anlauf für Presseförderung

Christian Rath
  • Di, 13. September 2022
    Computer & Medien

BZ-Plus Ein Gutachten der Lokalverleger hält die zeitlich befristete Subvention für die Zustellung von Tageszeitungen für zulässig.

Frühmorgens soll die Zeitung im Kasten sein  | Foto: Soeren Stache
Frühmorgens soll die Zeitung im Kasten sein Foto: Soeren Stache
Es verstößt nicht gegen Grundgesetz und EU-Recht, wenn der Staat die Zustellung von Tageszeitungen "für eine Übergangsphase" subventioniert. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Verbands Deutscher Lokalzeitungen (VdL), das der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Johannes Weberling ...

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