Ein Gutachten der Lokalverleger hält die zeitlich befristete Subvention für die Zustellung von Tageszeitungen für zulässig.
Es verstößt nicht gegen Grundgesetz und EU-Recht, wenn der Staat die Zustellung von Tageszeitungen "für eine Übergangsphase" subventioniert. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Verbands Deutscher Lokalzeitungen (VdL), das der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Johannes Weberling ...