Neuer Eigentümer
Was sich mit dem Verkauf für Mieter ändert.
Wenn ein Eigentümerwechsel im Mietshaus ansteht, löst das bei den Mietern nicht selten Unbehagen aus. Doch die Befürchtung, dass der Wechsel negative Auswirkungen auf das bestehende Mietverhältnis hat, ist in vielen Fällen unbegründet. Denn grundsätzlich gilt der im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 566) verankerte Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht.
Mit anderen Worten: Das Mietverhältnis besteht unverändert fort, der Erwerber des Gebäudes tritt an die Stelle des Vermieters. "Für den Mieter ändert sich außer der Person des ...