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Urteil des EuGH

Nicht genommene Urlaubstage von Arbeitnehmern verfallen nicht automatisch

Christian Rath und dpa

Von & dpa

Di, 06. November 2018 um 19:20 Uhr

Beruf & Karriere

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Die Entscheidung betrifft den Verfall von Urlaubstagen. Nach dem Tod des Beschäftigten gehen Ansprüche zudem auf die Erben über.

Haben Sie noch Resturlaub?  | Foto: fotolia.com/kebox
Haben Sie noch Resturlaub? Foto: fotolia.com/kebox
Was geschieht mit dem Resturlaub eines gestorbenen Ehepartners? Und verfällt der Jahresurlaub automatisch, wenn ein Arbeitnehmer ihn nicht beantragt? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern am Dienstag in diesen Fragen deutlich gestärkt. Hintergrund der Urteile waren Fälle, die ...

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