Parteiverbot
NPD – zu schwach für ein Verbot
Das Bundesverfassungsgericht lehnt es ab, die Partei aufzulösen.
KARLSRUHE (dpa/BZ). Zum zweiten Mal nach 2003 ist ein Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Die Partei sei verfassungsfeindlich – aber zu schwach und unbedeutend, um sie aufzulösen, hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter wiesen den Antrag des Bundesrats als unbegründet ab und zogen damit einen Schlussstrich unter die jahrelangen politischen Bestrebungen für ein NPD-Verbot. (Az. 2 BvB 1/13)
Lanciert hatten den neuerlichen Vorstoß die Bundesländer. Sie kündigten an, die NPD weiter mit demokratischen Mitteln zu bekämpfen und auch durch den ...