Urteil im Panzergraben-Prozess

NPD-Organisator aus der Ortenau muss 1200 Euro zahlen

Claus Donath

Von Claus Donath

Di, 06. Juli 2010 um 13:40 Uhr

Offenburg

Im sogenannten Panzergraben-Prozess gegen den Organisator einer NPD-Veranstaltung am Panzergraben-Ehrenmal in Rheinau-Memprechtshofen hat das Landgericht Offenburg den 54-Jährigen wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

OFFENBURG/RHEINAU (donc). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Kehl, gegen das der Industrie-Operator Berufung eingelegt hatte. Bevor es zur Verkündung des Urteils kam, teilte Vorsitzender Richte Heinz Walter, zunächst mit, dass der am dritten ...

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