NPD-Organisator aus der Ortenau muss 1200 Euro zahlen
Im sogenannten Panzergraben-Prozess gegen den Organisator einer NPD-Veranstaltung am Panzergraben-Ehrenmal in Rheinau-Memprechtshofen hat das Landgericht Offenburg den 54-Jährigen wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
NPD-Anhänger im Jahr 2007 auf dem Weg zur Kundgebung am Panzergraben. Foto: mimo
OFFENBURG/RHEINAU (donc). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Kehl, gegen das der Industrie-Operator Berufung eingelegt hatte. Bevor es zur Verkündung des Urteils kam, teilte Vorsitzender Richte Heinz Walter, zunächst mit, dass der am dritten ...