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Urteil im Panzergraben-Prozess

NPD-Organisator aus der Ortenau muss 1200 Euro zahlen

  • Di, 06. Juli 2010, 13:40 Uhr
    Offenburg

Im sogenannten Panzergraben-Prozess gegen den Organisator einer NPD-Veranstaltung am Panzergraben-Ehrenmal in Rheinau-Memprechtshofen hat das Landgericht Offenburg den 54-Jährigen wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

NPD-Anhänger im Jahr 2007 auf dem Weg zur Kundgebung am Panzergraben.  | Foto: mimo
NPD-Anhänger im Jahr 2007 auf dem Weg zur Kundgebung am Panzergraben. Foto: mimo
OFFENBURG/RHEINAU (donc). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Kehl, gegen das der Industrie-Operator Berufung eingelegt hatte. Bevor es zur Verkündung des Urteils kam, teilte Vorsitzender Richte Heinz Walter, zunächst mit, dass der am dritten ...

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