VGH: NPD darf Bundesparteitag nicht in Offenburg abhalten
Die Stadt Offenburg hat es zu Recht abgelehnt, der NPD für ihren Bundesparteitag eine Halle zur Verfügung zu stellen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.
Die NPD darf ihren Bundesparteitag nicht in der Abtsberghalle in Offenburg abhalten. Das entschied der VGH. Foto: ddp
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Donnerstagvormittag die Entscheidung in Sachen NPD-Bundesparteitag bekannt gegeben. Die NPD wollte vor dem VGH das Recht erstreiten, die Abtsberghalle im Offenburger Stadtteil Zell-Weierbach für die Veranstaltung am 12. und 13. November mieten zu dürfen. Doch das Gericht entschied gegen die Partei.
In ihrer Beschwerde ...