Begegnungen mit Spinnen, mögen sie auch noch so unliebsam sein, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Sagt das Oberlandesgericht Karlsruhe am Ende eines kuriosen Prozesses.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Schmerzensgeldklage einer Frau ab. Sie war ...