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Opfer müssen Geld wohl abschreiben

  • Di, 23. Juni 2009
    Waldshut-Tiengen

Wer durch die Briefdiebstähle in Waldshut an Barem verloren hat, kann nicht mit einer Erstattung rechnen

Geld aus Briefen soll eine Beschuldigt... nicht mit einer Erstattung rechnen.    | Foto: Gerard
Geld aus Briefen soll eine Beschuldigte in Waldshut unterschlagen haben. Geschädigte können aber nicht mit einer Erstattung rechnen. Foto: Gerard

WALDSHUT-TIENGEN (rog). Wer durch die Briefdiebstähle in Waldshut Geld verloren hat, kann nicht mit einer Erstattung rechnen. Die mutmaßliche Täterin hat nach Polizeiangaben zwar gestanden (wir berichteten), doch selbst wenn die Beschuldigte Schadenersatz leisten könnte und wollte: Schwierig würde eine Rückzahlung schon allein deswegen, weil Geschädigte die Versendung ihrer Geldbeträge genau nachweisen müssten.

Der Fall der Briefdiebstähle in Waldshut ist nach Polizeiangaben aufgeklärt. Eine 46-jährige Tatverdächtige soll ein Geständnis abgelegt haben (wir berichteten). Als ...

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