Opfer sind besser geschützt
Ein Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft Offenburg hilft, häusliche Gewalt einzudämmen.
OFFENBURG. Noch vor weniger als einem Jahrzehnt wurde die Verfolgung von Straftaten im häuslichen Bereich überwiegend den Opfern überlassen, weil ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht angenommen wurde. Nur ausnahmsweise wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben etwa bei besonders schwerwiegenden Fällen. Das hat sich geändert. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes im Dezember 2001 den Opferschutz verstärkt und im März 2007 mit der Nachstellung einen neuen Straftatbestand geschaffen.
Bei der Staatsanwaltschaft Offenburg besteht seit 2004 ein Sonderdezernat für die Verfolgung von Straftaten im häuslichen Bereich und Stalking, das seit einem Jahr von Staatsanwalt Matthias Rombach geleitet ...