Wenn Ältere, die zu Hause wohnen, pflegebedürftig sind, dürfen sich bis zu zwei Kontaktpersonen gegen Corona impfen lassen. Die Bescheinigung können die Über-70-Jährigen selbst ausstellen.
Zu den derzeit impfberechtigten Gruppen in Baden-Württemberg gehören – laut Impfverordnung des Landes – "enge Kontaktpersonen von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen", die 70 oder älter sind oder bestimmte Vorerkrankungen ...