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Kein Kopftuch in der Grundschule

  • dpa

  • Fr, 17. Mai 2019
    Ausland

Ein Gesetz in Österreich droht Eltern 440 Euro Strafe an / Zustimmung des Bundesrats steht noch aus / Klagen erwartet.

WIEN (dpa). Das Parlament in Österreich hat mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen. Mit der Entscheidung von Mittwochabend wird "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", untersagt. Es ist davon auszugehen, dass es Beschwerden gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof geben wird.

Ausgenommen sind Verbände aus medizinischen Gründen oder Kopfbedeckungen als Schutz vor Regen oder Schnee. Die jüdische Kippa etwa bleibt erlaubt, da sich das Verbot nach einer Erläuterung auf Kleidungsstücke bezieht, "welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen".

Das neue Kopftuchverbot richtet sich explizit an junge Schülerinnen und gilt bis zum Ende des Schuljahres, in dem die Mädchen zehn Jahre alt werden. "Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau", heißt es zur Begründung in dem Gesetzestext. Sollten sich die Kinder nicht an das Verbot halten, droht den Eltern eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen. Das Gesetz muss noch durch den österreichischen Bundesrat.

Lehrerinnen in Österreich bleibt das Tragen von Kopftüchern grundsätzlich erlaubt. Bereits seit Oktober 2017 gilt in der Alpenrepublik aber ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Verschleierungen etwa mit Burka oder Nikab.

Das Kopftuchverbot war in Österreich äußerst umstritten, die Debatte im zuständigen Unterrichtsausschuss des Parlaments wurde mehrmals verschoben. Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) hatte sich immer wieder deutlich gegen ein Verbot ausgesprochen. Das islamische Kopftuch sei mit Beschluss des Beratungsrates der IGGÖ "als integraler Teil der Glaubenspraxis unter dem Schutz der Religionsfreiheit" etabliert, sagte Präsident Ümit Vural Anfang Mai. Daher sei jedes Verbot des Kopftuches – "mit welcher Begründung auch immer" – ein "direkter Angriff auf die Religionsfreiheit der österreichischen Muslime".

Terre des Femmes begrüßt das Verbot

Die frühere Bildungsministerin Österreichs, Sonja Hammerschmidt (SPÖ), sagte, dass kein Mädchen gezwungen werden solle, ein Kopftuch zu tragen. Ein Kopftuchverbot sei als Einzelmaßnahme aber nicht zielführend. "Man darf Integration nicht auf plumpe Botschaften wie "Kopftuch – ja oder nein" beschränken. Wer das macht, der meint es nicht ernst mit dem Thema." FPÖ-Bildungssprecher Wendelin Mölzer sieht in dem Verbot dagegen ein "wesentliches Signal für mehr Freiheit an unseren Schulen und gegen den politischen Islam sowie gegen die Instrumentalisierung von jungen Menschen".

Der CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries bezeichnete die Entscheidung als deutliches Zeichen an die Vertreter des politischen Islams. Es sei falsch, "die religiös motivierte Sexualisierung junger Mädchen" tatenlos hinzunehmen, sagte der Bundestagsabgeordnete aus Hamburg. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte, es sei ein Problem, "wenn schon sehr junge Mädchen von ihren Eltern gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen". Doch bereits die Debatte um das Kopftuchverbot verschärfe die Ausgrenzung von Musliminnen. "Denn damit werden junge Mädchen vor den Augen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler an den Pranger gestellt", betonte Jelpke.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) begrüßte das Verbot. Dies sei "ein wichtiger Schritt für den Mädchenschutz" und trage zur Chancengleichheit bei, sagte TDF-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. Das Verbot dürfe aber nicht nur für das islamische Kopftuch gelten. Sie sagte: "Wir wünschen uns, dass das Gesetz ausgeweitet wird und dass öffentliche Bildungseinrichtungen frei von allen religiösen und weltanschaulichen Symbolen sind."

Ressort: Ausland

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