Verfassungswidrig
Pauschales Kopftuchverbot gestoppt
Künftig sind Verbote für Pädagogen nur noch möglich, wenn es konkrete Probleme gibt, entschied das Bundesverfassungsgericht.
KARLSRUHE. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen entschieden. Das Urteil hat aber auch Auswirkungen auf andere Bundesländer, insbesondere Baden-Württemberg.
Eine der Klägerinnen arbeitete als Lehrerin für muttersprachlichen türkischen Unterricht. Als 2005 im nordrhein-westfälischen Schulgesetz ein faktisches Kopftuchverbot eingeführt wurde, weigerte sie sich, auf das Tuch zu verzichten. Als ...