Pendler bekommen bald Geld zurück
Richter erklären Kürzung der Pauschale für verfassungswidrig / Kanzlerin erwartet von Rückzahlungen Konjunkturimpuls
KARLSRUHE (dpa). Die Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Dies hat das Verfassungsgericht am Dienstag entschieden. Demnach haben die rund 15 Millionen Betroffenen Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden.
Seit Anfang 2007 wurden die Wegekosten zur Arbeit nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuermindernd anerkannt. Der Bundesfinanzhof hatte ...