Account/Login

Analyse:

PID: Der Dammbruch war früher

Christian Rath
  • Mi, 07. Juli 2010
    Kommentare

Es ist sinnvoll, dass künstlich erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht werden dürfen.

Im Reagenzglas gezeugte Embryonen müssen nicht eingepflanzt werden, wenn sie Gendefekte aufweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er erklärte damit die sogenannte Präimplantations-Diagnostik (PID) für zulässig. Das ist eine lange überfällig Liberalisierung.

Ausgelöst hatte das Urteil der Berliner Arzt Matthias B., der eine Kinderwunschklinik betreibt. Um einen Musterprozess auszulösen, hatte er sich 2006 selbst angezeigt, nachdem er bei drei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel