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Sicherungsverwahrung

Polizei muss ihre Wächter abziehen

Christian Rath

Von

Fr, 08. Februar 2013

Südwest

Ex-Straftäter erstreitet vor Gericht das Ende seiner Observation.

Fehlende Rechtsgrundlage?   | Foto: dpa
Fehlende Rechtsgrundlage? Foto: dpa

MANNHEIM/LÖRRACH. Die Polizei darf einen entlassenen Sicherungsverwahrten, der in Lörrach lebt, nicht mehr observieren. Das entschied jetzt der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH). Es fehle der Nachweis einer "konkreten Gefahr", so die Richter. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Der Mann verbüßte eine lange Haftstrafe wegen homosexuell motivierter Gewalttaten gegen Jugendliche und junge Männer. Da er nach Verbüßung der Strafe noch als gefährlich galt, landete er in der Sicherungsverwahrung in Freiburg, die schon mit dem Strafurteil ...

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