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Präzise Abgrenzungen sind gefragt

  • Roché Wöhr

  • Mo, 30. Mai 2011
    Kreis Lörrach

EXPERTE ZUM THEMA: Ärztliche Leistungen und die Umsatzsteuer – Risiken und Nebenwirkungen .

In den Heilberufen ist neben medizinis...eilbehandlungen  für sie auch Tücken.   | Foto: Falko Siewert
In den Heilberufen ist neben medizinischem auch wirtschaftliches Wissen gefragt: Denn Ärzte und andere sind eben auch selbstständige Unternehmer und da birgt die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen für sie auch Tücken. Foto: Falko Siewert

LÖRRACH. Umsatz- oder im Volksmund Mehrwertsteuerbefreiungen für bestimmte Leistungen sollen in erster Linie die Kosten für die Endverbraucher senken. Dies hat im Bereich der Sozialversicherungsträger und somit im Gesundheitssektor unbestritten seine Berechtigung. Systembezogen ist diese Befreiung aber zweischneidig, weil sie für den Unternehmer beziehungsweise Arzt zum Verlust des Vorsteuerabzugs führt und ein Verzicht auf die Befreiung nicht möglich ist. In den Fällen großer Investitionen wirkt sich dies sehr nachteilig aus.

Die steuerliche Praxis verdeutlicht täglich, dass die vermeintliche Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin ihre Tücken in der Diversifikation der Leistungen hat. Grundsätzlich sind Leistungen, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder ...

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