Erstmals dürfen Bürger in Baden-Württemberg direkt über einen Gesetzentwurf befinden: Das Volksbegehren für mehr Artenschutz "Rettet die Bienen" ist rechtlich zulässig.
Das Volksbegehren für mehr Artenschutz (Motto: "Rettet die Bienen") in Baden-Württemberg ist rechtlich zulässig. Das teilte das Innenministerium mit. Damit haben die Bürger im Südwesten erstmals die Chance, über einen ...