Die Tagesschau muss ihre Online-Angebote womöglich umgestalten. Der Bundesgerichtshof ordnete eine Prüfung der Tagesschau-App an, diese dürfe jenseits der "sendungsbezogenen" Beiträge keinen "presseähnlichen" Journalismus betreiben.
Der Streit um die Online-Aktivitäten der ARD-Anstalten hat grundsätzliche Bedeutung, weil Zeitungsverlage ihre Chancen im Internet und damit letztlich auch ihre Existenz bedroht sehen.
Die Webseite tagesschau.de gibt es schon seit 1996. Doch die Zeitungsverleger ...