Private haben Vorrang
Landratsamt gibt der IHK recht und verlangt Gemeinderatsbeschluss zum Hotel Schweizerblick.
BAD SÄCKINGEN. Die Bad Säckinger Tourismus-GmbH darf das Hotel Schweizerblick im Kurgebiet nicht ohne Weiteres pachten. Zu diesem Ergebnis kam jetzt die Kommunalaufsicht im Landratsamt. Sie verlangt, dass sich der Gemeinderat mit der Frage beschäftigt und zuvor eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer einholt.
Um einen drohenden Leerstand des für den Tourismus in Bad Säckingen bedeutenden Beherbergungsbetriebs zu vermeiden, hatte die Tourismus-GmbH – wie ausführlich berichtet – zunächst ...