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Europäischer Gerichtshof

Produktprüfer haften nicht für Brustimplantate

Christian Rath
  • Fr, 17. Februar 2017
    Panorama

Der TÜV Rheinland muss im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate den betroffenen Frauen vermutlich keinen Schadensersatz bezahlen. Wie der Europäische Gerichtshof jetzt feststellte, bestand für den Kontrolleur keine generelle Pflicht zu unangemeldeten Kontrollen. Ansonsten ist das EuGH-Urteil aber durchaus patientenfreundlich.

Das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) hatte Brustimplantate mit billigem Industriesilikon befüllt. 2012 stoppten deshalb die französischen Behörden den Betrieb. Der Unternehmer tauchte unter ...

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