Bundesgerichtshof gibt Revisionsantrag statt / Richter hatten die Aussetzung zur Bewährung nicht ausreichend begründet.
KARLSRUHE. Zwei Kölner Raser müssen eventuell doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Bewährungsstrafen aufgehoben. Sie hatten im April 2015 den Tod einer Radfahrerin verursacht. Das Urteil gilt als ...