Vor dem Amtsgericht Waldkirch wurde ein 52-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, auf Bewährung, und 500 Euro
verurteilt.
Das Gericht kam in der Verhandlung zur Überzeugung, dass der Angeklagte im Mai 2021 in Begleitung eines zweiten Mannes einen Arbeitskollegen auf einer Baustelle aufgesucht und diesen beschimpft und bedroht hatte. Durch Schläge erlitt er Hämatome im Gesicht und auf der Brust und konnte einige Zeit nicht richtig sehen.
Arbeitskollegen beschimpft und ...