Rätsel um falsche Fuffziger
53-Jährige wird vom Vorwurf freigesprochen, Blüten hergestellt und in Umlauf gebracht zu haben.
LAUFENBURG. Im Oktober 2011 bezahlte eine Frau in einem Textildiscounter im Laufenburger Laufenpark mit einem Geldschein, welcher der routinemäßigen UV-Licht-Kontrolle nicht standhielt: Es war ein falscher Fuffziger. Die 53-jährige Arbeitslose wurde daraufhin beschuldigt, das Falschgeld nicht nur in Umlauf gebracht, sondern auch hergestellt zu haben. Eine zähe Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht Bad Säckingen endete nun mit einem Freispruch.
Vieles spreche gegen die Frau, erklärte die Vorsitzende Margarete Basler in der Begründung des – nicht rechtskräftigen – Urteils, aber es seien auch Zweifel geblieben. Nicht zuletzt in der Frage – so viel war herauszuhören ...