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Räumpflicht in der Kritik

Dirk Sattelberger

Von

Mi, 12. September 2018

Todtnau

BZ-Plus Die neue Fassung der Streupflicht wirft in Schönau die Frage auf, wie realistisch die Forderungen sind / Rathaus will vor Unfällen schützen.

Neuerdings müssen Gehwege 100  statt 80 Zentimeter breit geräumt werden.   | Foto: Fotolia.com/momanuma
Neuerdings müssen Gehwege 100 statt 80 Zentimeter breit geräumt werden. Foto: Fotolia.com/momanuma

SCHÖNAU. Das Rathaus hat dem Gemeinderat Schönau am Montag eine neue Streupflicht-Satzung vorgelegt. Sie bestimmt, wie sich Haus- und Grundstückseigentümer im Winter verhalten müssen. Das Regelwerk entspricht einer Mustersatzung des Gemeindetags und passierte mühelos den Rat. Dennoch gab es zuvor eine hitzige Debatte, die Stadtrat Jesko Anschütz (FW) anstieß. Er hatte kritisiert, dass die Regeln von Privatleuten in diesem Umfang gar nicht erfüllbar seien.

Die neue Streupflichtsatzung verlangt, dass der Gehweg auf einer Breite von 1,0 Meter zu räumen ist (bisher 80 Zentimeter) und der Schnee nicht aufs Nachbargrundstück geschippt werden ...

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