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Mit Gewinn leben

So wirkt sich das EuGH-Urteil auf den Umgang mit Resturlaub aus

Thomas Gnann
  • Mo, 07. Januar 2019, 15:01 Uhr
    Beruf & Karriere

Wer seine Urlaubstage nicht bis zum Jahresende beantragt, verliert sie – so steht es im Bundesurlaubsgesetz. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass das mit EU-Recht nicht zu vereinbaren sei.

Die Rechtspraxis wird künftig mit Rest...nen Jahr völlig anders umgehen müssen.  | Foto: Marco2811
Die Rechtspraxis wird künftig mit Resturlaub aus dem vergangenen Jahr völlig anders umgehen müssen. Foto: Marco2811
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der Urlaub, wenn er nicht bis zum 31. Dezember des Jahres genommen wird, es sei denn, es gibt ...

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