Das Landgericht Berlin will Mietern helfen, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde. Wenn sie die Miete kurzfristig nachbezahlen, soll selbst eine ordentliche Kündigung wirkungslos sein.
Konkret ging es um eine Ein-Zimmer-Wohnung in Ostberlin, für die monatlich 250 Euro Miete zu zahlen war. Als der Mieter im Juli 2016 mit zwei Monatsmieten im Rückstand war, kündigte der Vermieter fristlos und – ...