Account/Login

Mietrückstand

So können säumige Mieter sich vor der Kündigung retten

Christian Rath
  • Fr, 03. November 2017, 00:00 Uhr
    Geld & Finanzen

BZ-Plus Das Landgericht Berlin will Mietern helfen, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde. Wenn sie die Miete kurzfristig nachbezahlen, soll selbst eine ordentliche Kündigung wirkungslos sein.

Der Albtraum eines jeden Mieters: die Kündigung  | Foto: Christin Klose
Der Albtraum eines jeden Mieters: die Kündigung Foto: Christin Klose
Konkret ging es um eine Ein-Zimmer-Wohnung in Ostberlin, für die monatlich 250 Euro Miete zu zahlen war. Als der Mieter im Juli 2016 mit zwei Monatsmieten im Rückstand war, kündigte der Vermieter fristlos und – ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel