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Raubtiere müssen bei der Stadt angemeldet werden

Bruno Kohlmeyer
  • Mi, 10. April 2013
    Lahr

Neue Lahrer Polizeiverordnung verschärft Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten merklich / Kein Müll in öffentliche Papierkörbe.

Wer sich eine giftige Königskobra halt... das der Ortspolizeibehörde anzeigen.   | Foto: dpa
Wer sich eine giftige Königskobra halten will, muss das der Ortspolizeibehörde anzeigen. Foto: dpa
LAHR (bko). Die Stadt Lahr legt beim Kampf gegen Bürger, die sich nicht an die Ordnung halten, einen Zahn zu. Mit einer neuen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum ...

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