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Strafanzeige

Rechtsstreit nach Bürgermeisterwahl: Wie weit darf politische Auseinandersetzung gehen?

Benedikt HechtAlexander Huber
  • &

  • Sa, 09. März 2019, 17:17 Uhr
    Heitersheim

BZ-Plus Der Bürgermeister-Wahlkampf in Heitersheim erhitzt weiterhin die Gemüter – und beschäftigt Juristen. Denn Wahlsieger Martin Löffler hat Strafanzeige gestellt.

Was ist zulässig in der politischen Au... ein Ermittlungsverfahren geben wird.   | Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Was ist zulässig in der politischen Auseinandersetzung – was nicht? Mit dieser Frage vor dem Hintergrund des Heitersheimer Bürgermeisterwahlkampfes könnte sich demnächst die Justiz befassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch unklar, ob es überhaupt ein Ermittlungsverfahren geben wird. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
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Seit einem Monat ist die Bürgermeisterwahl in Heitersheim gelaufen, die Martin Löffler deutlich in seinem Amt bestätigte. Doch die Nachwehen sind weiterhin spürbar. Nachdem Löffler Strafanzeige gestellt hat, weil er sich im Wahlkampf mit Verleumdung und übler Nachrede konfrontiert sah, hat sich nun die Gegenseite zu Wort gemeldet und pocht auf das Recht auf Meinungsfreiheit. Derweil nutzt die Heitersheimer CDU das respektable Abschneiden von Löfflers Herausforderin Ursula Schlegel, um sich politisch in Stellung zu bringen.
Löffler prangert Verunglimpfungen und mit falsche ...

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