Bodenrichtwerte sind nun aktuell verfügbar
Bei Stadt häufen sich Anfragen.
(BZ/vep). Grundstückeigentümer sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen. Dazu brauchen sie unter anderem aktuelle Bodenrichtwerte. In Rheinfelden waren diese noch bis vor Kurzem nicht für alle verfügbar – was zu Nachfragen und für Kritik gesorgt hat. Auf Rückfrage der BZ meldet die Stadt am Dienstag nun, dass die Daten auf der Homepage zur Verfügung stehen. Auf der zentralen Plattform der Gutachterausschüsse fehlen sie aber immer noch.
Nicht nur bei der Stadt haben sich die Anfragen zuletzt gehäuft, auch bei der BZ ...