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Bundesverwaltungsgericht

Richter bremsen den Führerscheintourismus aus

  • dpa

  • Fr, 26. Februar 2010, 00:02 Uhr
    Panorama

Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogenannten Führerscheintourismus in Europa in die Schranken gewiesen. Wer seinen Führerschein abgeben muss, kann also nicht mehr so einfach tricksen.

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Die beiden Kläger dürfen mit ihren polnischen Führerscheinen in Deutschland nicht mehr fahren. Foto: dpa

LEIPZIG (dpa). Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden am Donnerstag, dass Behörden oder Gerichte Erkundigungen einziehen dürfen, ob Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, dort auch tatsächlich gewohnt haben. Teilt das betreffende EU-Land mit, dass dies nicht der Fall war, dürfen die Behörden den Autofahrern den Gebrauch des ausländischen Führerscheins untersagen.

Geklagt hatten zwei Deutsche, die nach Drogen- und Alkoholfahrten ihre Führerscheine eingebüßt hatten und neue in Polen machten. Sie beriefen sich auf das Europarecht, nach ...

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